Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher
Dieses Mal widmen wir uns dem Thema der offiziellen Übersetzungen, die häufig zur Vorlage vor Ämtern benötigt werden. Landläufig werden solche Übersetzungen auch als notariell beglaubigt oder amtliche Übersetzungen bezeichnet. Diese Begriffe gibt es in Österreich jedoch rechtlich nicht. Ein Notar beglaubigt niemals eine Übersetzung. Korrekterweise handelt es sich hierbei um eine Übersetzung, die von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher, kurz auch Gerichtsdolmetscher, beglaubigt wird.
Als Gerichtsdolmetscher („allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher") werden jene Dolmetscher und Übersetzer bezeichnet, die insbesondere für Gerichte und Behörden (Polizei, Asylbehörden, Standesämter usw.) zur Verfügung stehen, geeignete persönliche Voraussetzung und vom Gesetzgeber definierte Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Fachkenntnisse aufweisen müssen.
Dokumente, die von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (Gerichtsdolmetscher) häufig übersetzt werden, sind zum Beispiel alle Arten von Urkunden wie Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Meldezettel, Taufscheine, Ehefähigkeitszeugnisse. Auch fallen in den Zuständigkeitsbereich des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschers Zeugnisübersetzungen, die Übersetzung von Scheidungsurteilen oder medizinischen Befunden sowie die Übersetzung von Diplomen.
Wie kommt es nun zum Begriff notariell beglaubigt?
In vielen Ländern (z.B. Serbien, Bosnien, Kroatien, Rumänien, Schweiz, Liechtenstein, Portugal) herrschen andere Systeme vor und es gibt keine allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher. Dort beglaubigt der Notar lediglich die Unterschrift des akkreditierten Übersetzers. Die Übersetzung ist daher nicht beglaubigt. Aus diesem Grund werden solche Übersetzungen in Österreich und Deutschland dann auch nicht anerkannt.
Die Lösung: Wir bei Onlinelingua arbeiten in unserem Team mit allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern (Gerichtsdolmetschern), mit denen wir rasch und günstig alle Übersetzungsprojekte in Österreich und Deutschland abwickeln.
Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Emanuel und Lucie beraten Sie gerne jederzeit kostenlos und unverbindlich! |
---|