Fragen und Antworten / FAQ
Faq für Fachübersetzungen, Lektorate und Transkriptionen
Hier finden Sie allgemeine Fragen und Antworten zu unseren Sprachdienstleistungen. Da sich immer wieder allgemeine Fragen rund um das Thema Übersetzungen, Lektorate und Transkriptionen auftun, und um Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise zu gewähren und häufig gestellte Fragen vorweg zu beantworten, haben wir die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengefasst und beantwortet. Für weitere Rückfragen stehen wir gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Wie beraten Sie gern!
ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN
Wie erhalte ich ein Angebot für Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen, Lektorate, Dolmetschen und Transkriptionen? |
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Sie können ganz bequem per E-Mail, per Telefon, per Fax oder über unsere kostenlose Anfrage ein Angebot anfordern. Auf Wunsch kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden. |
Wie lange dauert es, bis ich mein Angebot für Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen, Lektorate, Dolmetschen und Transkriptionen erhalte? |
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Normalweise erhalten Sie Ihr Angebot innerhalb von 1 - 2 Stunden nach Eingang. Bei umfangreicheren Anfragen, wie z.B. Übersetzung der Homepage, kann es etwas länger dauern |
Wie erteile ich einen Auftrag für Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen, Lektorate, Dolmetschen und Transkriptionen? |
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Sie können uns Ihren Auftrag per E-Mail oder per Fax erteilen, nachdem Sie von uns ein Angebot erhalten haben. Nach der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. |
Meine Ausgangs- oder Zielsprache ist im Angebotsformular nicht aufgelistet. |
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Bitte vermerken Sie Ihre Wunschsprache in dem Feld "Andere Ausgangs-/Zielsprache". |
Welche Zahlungsmöglichkeiten für Fachübersetzungen, beglaubigte Übersetzungen, Lektorate, Dolmetschen und Transkriptionen gibt es? |
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Sie können Ihre Rechnungen in bar, per Überweisung, PayPal und per Nachnahme begleichen. Bitte teilen Sie uns Ihren Zahlungswunsch mit, Sie erhalten dann die entsprechende Rechnung! |
Was passiert wenn ich einen Auftrag storniere? |
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Gemäß § 312g BGB handelt es sich um eine nach Kundespezifikation angefertigte Ware, daher besteht nach dem Fernabsatzgesetz kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach ausgehändigter Auftragsbestätigung seitens des Kunden, ist der Auftrag verbindlich und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. Wenn ein Auftrag nach Auftragserteilung storniert wird, werden automatisch 50% des Brutto-Auftragswertes als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Wenn ein Dokument per Nachnahme zugestellt wird, nicht abgeholt wird und folglich zu uns retourniert wird, wird der vereinbarte Betrag zuzüglich sämtlicher verursachter Nebenkosten für Postweg, bzw. Recherche automatisch in Rechnung gestellt. |
Werden meine Daten vertraulich behandelt? |
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Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten werden von uns erhoben und weiterverarbeitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung eingewilligt haben. Bei der Kontaktaufnahme (Angebotsformular, E-Mail etc.) werden Ihre personenbezogenen Daten für die Bearbeitung der Anfrage gespeichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. |
FACHÜBERSETZUNGEN UND BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
Kann ich eine von mir angefertigte Übersetzung per Mail schicken und Sie beglaubigen sie mir? |
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Nein, da die Kontrolle einer vorliegenden Übersetzung genauso viel Zeit wie die Übersetzung an sich in Anspruch nimmt. Aber: Keine Sorge, wir bieten Ihnen kostengünstige Preise, fragen Sie per Mail an und freuen Sie sich auf unseren Kostenvoranschlag für Ihre beglaubigte Übersetzung. |
Kann eine beglaubigte Übersetzung per E-Mail geschickt werden? |
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Ja, das ist möglich. Geben Sie uns diesen Wunsch bekannt, dann erhalten Sie den Scan der Beglaubigung per Mail. Die physisch zusammengeheftete Version schicken wir Ihnen postalisch. |
Wenn ich eine beglaubigte Übersetzung benötige, muss ich in Ihr Büro kommen, brauchen Sie das Original? |
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Nein, denn wir arbeiten weltweit. Es genügt für die Beglaubigung die Kopie des Dokuments, welches Sie beglaubigt übersetzt haben möchten. Sie haben daher keine Wege und Aufwände! Sie schicken uns den Scan oder eine gute Fotografie per Mail, erhalten dann von uns umgehend einen Kostenvoranschlag und, nach schriftlicher Auftragserteilung, die Übersetzung postalisch, zusammengeheftet und gültig abgestempelt. |
Kann durch einen Stempel eines Übersetzungsbüros eine Übersetzung beglaubigt werden? |
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Nein! Einzig und allein allgemein beeidigte/ermächtigte und zertifizierte Gerichtsdolmetscher dürfen Übersetzungen abstempeln, d.h. beglaubigen. Stempelt eine nicht berechtigte Person eine Übersetzung ab, so ist diese nicht nur nicht gültig, sondern es ist eine strafbare Handlung (Urkundenfälschung). In diesem Fall werden der fälschlich Bestätigende sowie dessen Auftraggeber, wegen Beihilfe, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. |
Kann eine Übersetzung auch ohne Beglaubigung abgestempelt werden, damit Sie offiziell ist? Ich möchte eine Übersetzung mit Stempel, aber ohne Beglaubigung. |
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Nein, jede Übersetzung, die einer Behörde (z.B. Standesamt, KFZ-Zulassungsbehörde, Gericht, Magistrat, Gemeinde, Ministerium, etc.), einem Arbeitgeber, einer Firma, Versicherung oder Universität vorgelegt wird, MUSS mit einem Stempel eines allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Übersetzers beglaubigt sein. Es existiert kein Stempel/Bestätigung ohne Beglaubigung. |
Ist eine zertifizierte Übersetzung offiziell, d.h. ist das eine beglaubigte Übersetzung? |
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Nein. Eine zertifizierte Übersetzung ist keine beglaubigte Übersetzung und wird daher auch von keiner Behörde anerkannt. Den Begriff „zertifizierte Übersetzung“ gibt es rechtlich nicht, vielmehr ist er eine Erfindung des Marketings. Wir arbeiten korrekt und gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Fragen Sie uns, wir beraten Sie jederzeit gerne unverbindlich und unterbreiten Ihnen einen Kostenvoranschlag mit einem günstigen Preis für Ihre beglaubigte oder nicht beglaubigte Übersetzung. |
Kann eine Übersetzung zuerst von Ihnen angefertigt werden und dann bei Bedarf beglaubigt werden? |
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Nein. Der Grund dafür ist einfach. Eine beglaubigte Übersetzung muss von einem beeidigten Gerichtsdolmetscher angefertigt werden. Eine nicht beglaubigte Fachübersetzung wird von einem akademischen Fachübersetzer angefertigt, der nicht beeidigt sein muss. Im Zuge einer Beglaubigung müsste die nicht beglaubigte Übersetzung vom Gerichtsdolmetscher kontrolliert werden, was einen Aufwand/Kosten verursachen würde, die nicht in Relation stehen. Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne, ob Ihre Übersetzung beglaubigt sein muss oder nicht. Es ist wichtig, im Vorhinein alle relevanten Informationen zu haben, welche wir Ihnen jederzeit gerne und unverbindlich bereitstellen. Vertrauen Sie auf uns als kompetenten Ansprechpartner im Sprachdienstleistungsbereich. |
LEKTORATE
Kann eine ganze Bachelor- oder Diplomarbeit über Nacht lektoriert werden? |
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Nein. Wir arbeiten professionell und mit Qualität und distanzieren uns von einer solchen Arbeitsweise. Eine professionelle Korrektur einer wissenschaftlichen Arbeit dauert ihre Zeit. Wenn Sie eine 100-seitige Arbeit haben, rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Tagen. Grund: Der Lektor muss ich einlesen und des Öfteren ist ein mehrmaliges Lesen von Passagen nötig, um die einwandfreie Textkohäsion herzustellen bzw. die Korrekturen hochqualitativ durchzuführen. |
Kann ich Sie telefonisch für Rückfragen zur Korrektur bzw. etwaige Erklärungen erreichen und sind Sie telefonisch verfügbar? |
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Ja, selbstverständlich. Für allgemeine Fragen jederzeit und für tiefergehende Erläuterungen und fachspezifischen Erklärungen, Ihre Arbeit betreffend, vereinbaren wir gerne jederzeit einen Telefontermin. |
TRANSKRIPTIONEN ALTER SCHRIFTEN
Ich habe eine sehr alte Schrift (z.B. Vertrag, Urkunde, Akt) aus dem Mittelalter oder der Neuzeit (7.-15. Jahrhundert n. Chr.) und möchte eine Transkription dieser Texte. Können Sie mir helfen? |
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Ja, selbstverständlich. Wir sind auf diese Projekte spezialisiert und realisierten dahingehend bereits viele wissenschaftliche Projekte. |
Transkribieren Sie auch alte lateinische Texte, die handschriftlich verfasst sind? |
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Ja, selbstverständlich. Bitte schicken Sie uns den Scan oder Link zum Dokument. Sie erhalten umgehend einen Kostenvoranschlag. Natürlich übersetzen wir diesen Text auch gerne für Sie! |
Wie hoch sind die Kosten für eine Seite Transkription eines Dokuments in altdeutscher Schrift (Kurrent oder Sütterlin)? |
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Pauschal kann man das nicht sagen. Das hängt von folgenden Faktoren ab: Qualität des Materials, Lesbarkeit der Schrift, Umfang, ist die Schrift eines Schreibers oder mehrerer Schreiber vorhanden?, Größe der Schrift, sind Abbreviaturen oder Ligaturen vorhanden, sind Teile davon in lateinischer Sprache, etc. Schicken Sie uns Ihr Projekt, wir sichten es und erstellen Ihnen einen konkreten Kostenvoranschlag. |