Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Diplomen und Zeugnissen

 

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn es sich um amtliche Dokumente wie beispielsweise Geburts-, Heiratsurkunden oder Firmenbuchauszüge handelt. Sobald das Dokument bei einer Behörde und einem Amt vorgelegt werden soll, fällt es in die Kategorie der beglaubigten Übersetzungen. Ebenfalls Gerichte oder auch Hochschulen und Universitäten fordern gerichtlich beglaubigte Übersetzungen.

Wir übersetzen und beglaubigen amtliche Dokumente, Urkunden und Zeugnisse sowohl von Firmen und Unternehmen, als auch von Privatpersonen. Wir sind jederzeit für Sie für beglaubigte Übersetzungen verfügbar! 

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Was ist eigentlich eine "bescheinigte", "bestätigte" oder "beeidigte" Übersetzung?

Öffentliche Verwaltungen, Universitäten, Notare, Gerichte oder Ämter verlangen beglaubigte Übersetzungen. Sie werden ausschließlich durch staatlich geprüfte und gerichtlich beeidigte Übersetzer angefertigt und mit ihrem persönlichen Stempel versehen. Nur so ist garantiert, dass der Inhalt auch in der Zielsprache absolut identisch mit dem Text der Ausgangssprache und somit rechtsgültig ist.

Übersetzung mit Beglaubigung von unseren beeidigten und vereidigten Gerichtsdolmetschern

Nur ein beeidigter, von einem Gericht ermächtigter Übersetzer & Gerichtsdolmetscher kann eine Übersetzung beglaubigen. Eine beglaubigte Übersetzung wird von Gerichten anerkannt und ist somit rechtswirksam.

Das Übersetzungsbüro OnlineLingua verfügt über eine Vielzahl beeidigter Übersetzer mit unterschiedlichsten Sprachkombinationen. Für die beglaubigte Übersetzung setzen wir einen gerichtlich beeidigten Übersetzer ein. Dieser bestätigt mit einem Beglaubigungsvermerk, seinem Rundstempel und seiner Unterschrift die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Ein ermächtigter Gerichtsdolmetscher wird durch das zuständige Gericht ernannt und vereidigt.

Woran erkennt man eine amtlich beglaubigte Übersetzung?

Alle gerichtlich beglaubigten Übersetzungen müssen folgende drei Punkte enthalten:

  • das Original oder eine Kopie des ursprünglichen Textes,
  • den vollständig übersetzten Text,
  • den Beglaubigungsvermerk des Gerichtsdolmetschers | beeidigten Übersetzers.

Alle Seiten der beglaubigten Übersetzung müssen mit dem Ausgangstext untrennbar verbunden sein.

Urkunden, Zeugnisse und Diplome professionell und preiswert übersetzen und beglaubigen lassen

Möchten Sie Ihre Zeugnisse und Urkunden übersetzen und beglaubigen lassen? Von uns erhalten Sie beispielsweise folgende Dokumente beglaubigt übersetzt:

  • beglaubigte Übersetzungen von Urkunden (Geburts- und Heiratsurkunde)
  • beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen und Zertifikaten (Hochschul- oder Schulabschlusszeugnisse, Dienstzeugnis)
  • Übersetzung mit Beglaubigung von Gerichtsurteilen
  • beglaubigte Übersetzungen von Führerscheinen und Ausweispapieren
  • beglaubigte Übersetzungen von Firmenbuchauszügen und Verträgen und viele mehr....

Übersetzung mit Beglaubigung für Englisch und für alle anderen Sprachen

Am häufigsten fertigen wir eine Übersetzung mit Beglaubigung ins Englische oder aus dem Englischen an. Natürlich bieten wir aber auch die beglaubigten Übersetzungen aus dem Deutschen in viele andere Fremdsprachen und aus vielen anderen Fremdsprachen ins Deutsche an. Alle Sprachkombinationen sind möglich! 

Arten der beglaubigten Übersetzungen

Es gibt folgende Arten der beglaubigten Übersetzungen zu unterscheiden:

  • direkte beglaubigte Übersetzung: das Dokument wird direkt aus der Ausgangssprache in die Zielsprache übersetzt (beispielsweise: aus dem Englischen ins Deutsche).
  • indirekte beglaubigte Übersetzung: hier erfolgt die Übersetzung über eine Zwischensprache (beispielsweise das englische Dokument wird ins Deutsche übersetzt, bevor es in die Zielsprache Dänisch übertragen wird).
  • Übersetzung mit Überbeglaubigung: Eine Überbeglaubigung wird durch Gerichte ausgestellt und ist eine Form der internationalen Bestätigung, dass der Übersetzer vereidigt und dazu ermächtigt ist, gerichtlich beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne und erledigen für Sie alle nötigen Schritte und Behördenwege. Sie erhalten bei uns beglaubigte Übersetzungen, die in allen Staaten gültig sind.

Wie fordert man eine beglaubigte Übersetzung an?

Aufgrund der amtlichen Funktion von beglaubigten Übersetzungen ist das Verfahren aufwendiger. Bei OnlineLingua läuft es aber einfach und schnell ab, sodass umgehend geliefert werden kann!

Schicken Sie uns bitte die Dokumente per Fax – bitte schreiben Sie Ihre Kontaktdaten dazu - oder eingescannt per E-Mail oder über unser Anfrageformular, auf dem gleichen Weg erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot für die Übersetzung mit Beglaubigung. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Sollten Sie mit unserem Angebot einverstanden sein, schicken Sie uns Ihre Bestätigung sowie Ihre Liefer- und Rechnungsadresse per E-Mail zu. Die beglaubigten Übersetzungen erhalten Sie laut Ihren Anforderungen und vereinbartem Termin entweder per Post oder, im Falle der Expressübersetzungen, voraus per E-Mail.

Ihr Ansprechpartner für amtlich beglaubigte Übersetzungen

Sie haben noch Fragen zur beglaubigten Übersetzung?

Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an! Das Team des Übersetzungsbüros OnlineLingua berät Sie gerne.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage für die beglaubigten Übersetzungen!

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