Amtlich beglaubigte Übersetzungen Tschechisch Polnisch – Polnisch Tschechisch

Sie benötigen amtlich beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnissen, Diplomen, Arbeitsbewilligungen, Testamenten?

Kein Problem!
Unsere allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher/amtlich autorisierten Gerichtsdolmetscher für Tschechisch und für Polnisch fertigen Ihnen gerne beglaubigte Übersetzungen aus dem Tschechischen ins Polnisch oder aus dem Polnischen ins Tschechische an.

Wir bieten Ihnen:

  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Urkunden
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Staatsbürgerschaftsnachweisen
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten, Bestätigungen für Universitäten
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Firmenbuchauszügen
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Grundbuchauszügen
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Testamenten
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Arbeitsbestätigungen
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Personalausweisen
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von SMS-Nachrichten als Beweismittel in Strafverfahren
  • beglaubigte Übersetzungen Tschechisch - Polnisch von Dokumenten, die als Beweismittel Gerichten oder Behörden vorgelegt werden müssen
  • Behördendolmetschen bei Hochzeiten