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Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Italienisch – Gerichtsdolmetscher Italienisch

Unsere amtlich autorisierten Gerichtsdolmetscher für Italienisch fertigen Ihnen gerne beglaubigte Übersetzungen aus dem Italienischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Italienische an.

Wir bieten Ihnen:

  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Geburtsurkunden
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Scheidungsurkunden
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Staatsbürgerschaftsnachweisen
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten, Bestätigungen für Universitäten
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Firmenbuchauszügen
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Grundbuchauszügen
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Testamenten
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Arbeitsbestätigungen
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Personalausweisen
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von SMS-Nachrichten als Beweismittel in Strafverfahren
  • beglaubigte Übersetzung Italienisch von Dokumenten, die als Beweismittel Gerichten oder Behörden vorgelegt werden müssen
  • Behördendolmetschen bei Hochzeiten

Diese Übersetzungen, die von beeidigten Übersetzern für Italienisch angefertigt werden, können sowohl für österreichische Gerichte, Behörden und Ämter, als auch für deutsche Gerichte/Behörden angefertigt werden. Beachten Sie hierbei bitte, uns immer zu informieren, für welchen Staat die Beglaubigung gemacht werden muss.