Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch – Gerichtsdolmetscher Armenisch

Sie benötigen gerichtliche beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnissen, Diplomen, Arbeitsbewilligungen, Testamenten?

Kein Problem!
Unsere allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher/amtlich autorisierten Gerichtsdolmetscher für Armenisch fertigen Ihnen gerne beglaubigte Übersetzungen aus dem Armenischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Armenische an.

Wir bieten Ihnen:

  • gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Geburtsurkunden
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Scheidungsurkunden
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Staatsbürgerschaftsnachweisen
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten, Bestätigungen für Universitäten
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Grundbuchauszügen
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Testamenten
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Arbeitsbestätigungen
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Personalausweisen
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von SMS-Nachrichten als Beweismittel in Strafverfahren
  • gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Dokumenten, die als Beweismittel Gerichten oder Behörden vorgelegt werden müssen
  • Behördendolmetschen bei Hochzeiten

Diese Übersetzungen, die von beeidigten Übersetzern für Armenisch angefertigt werden, können sowohl für österreichische Gerichte, Behörden und Ämter, als auch für deutsche Gerichte/Behörden angefertigt werden. Beachten Sie hierbei bitte, uns immer zu informieren, für welchen Staat die Beglaubigung gemacht werden muss.