Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch – Gerichtsdolmetscher Armenisch
Sie benötigen gerichtliche beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Scheidungsurkunden, Zeugnissen, Diplomen, Arbeitsbewilligungen, Testamenten?
Kein Problem!
Unsere allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher/amtlich autorisierten Gerichtsdolmetscher für Armenisch fertigen Ihnen gerne beglaubigte Übersetzungen aus dem Armenischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Armenische an.
Wir bieten Ihnen:
- gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Geburtsurkunden
- gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Scheidungsurkunden
- gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Staatsbürgerschaftsnachweisen
- gerichtlich beglaubigte Übersetzung Armenisch von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten, Bestätigungen für Universitäten
- gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Grundbuchauszügen
- gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Testamenten
- gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Arbeitsbestätigungen
- gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Personalausweisen
- gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von SMS-Nachrichten als Beweismittel in Strafverfahren
- gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Armenisch von Dokumenten, die als Beweismittel Gerichten oder Behörden vorgelegt werden müssen
- Behördendolmetschen bei Hochzeiten
Diese Übersetzungen, die von beeidigten Übersetzern für Armenisch angefertigt werden, können sowohl für österreichische Gerichte, Behörden und Ämter, als auch für deutsche Gerichte/Behörden angefertigt werden. Beachten Sie hierbei bitte, uns immer zu informieren, für welchen Staat die Beglaubigung gemacht werden muss.





