Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch – Gerichtsdolmetscher Albanisch/Mazedonisch

Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (Gerichtsdolmetscher) für Albanisch/Mazedonisch angefertigt werden. Die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original wird mit dem Rundsiegel und der Unterschrift des Gerichtsdolmetschers bestätigt.

Wir bieten Ihnen:

  • beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Geburtsurkunden
  • beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Scheidungsurkunden
  • beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Staatsbürgerschaftsnachweisen
  • beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten, Bestätigungen für Universitäten
  • beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Grundbuchauszügen
  • beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Testamenten
  • beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Arbeitsbestätigungen
  • beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Personalausweisen
  • beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von SMS-Nachrichten als Beweismittel in Strafverfahren
  • beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Dokumenten, die als Beweismittel Gerichten oder Behörden vorgelegt werden müssen
  • Behördendolmetschen bei Hochzeiten

Diese Übersetzungen, die von beeidigten Übersetzern für Albanisch/Mazedonisch angefertigt werden, können sowohl für österreichische Gerichte, Behörden und Ämter, als auch für deutsche Gerichte/Behörden angefertigt werden. Beachten Sie hierbei bitte, uns immer zu informieren, für welchen Staat die Beglaubigung gemacht werden muss.