Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch – Gerichtsdolmetscher Albanisch/Mazedonisch
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (Gerichtsdolmetscher) für Albanisch/Mazedonisch angefertigt werden. Die genaue Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original wird mit dem Rundsiegel und der Unterschrift des Gerichtsdolmetschers bestätigt.
Wir bieten Ihnen:
- beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Geburtsurkunden
- beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Scheidungsurkunden
- beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Staatsbürgerschaftsnachweisen
- beglaubigte Übersetzung Albanisch/Mazedonisch von Zeugnissen, Diplomen, Zertifikaten, Bestätigungen für Universitäten
- beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Grundbuchauszügen
- beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Testamenten
- beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Arbeitsbestätigungen
- beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Personalausweisen
- beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von SMS-Nachrichten als Beweismittel in Strafverfahren
- beglaubigte Übersetzungen Albanisch/Mazedonisch von Dokumenten, die als Beweismittel Gerichten oder Behörden vorgelegt werden müssen
- Behördendolmetschen bei Hochzeiten
Diese Übersetzungen, die von beeidigten Übersetzern für Albanisch/Mazedonisch angefertigt werden, können sowohl für österreichische Gerichte, Behörden und Ämter, als auch für deutsche Gerichte/Behörden angefertigt werden. Beachten Sie hierbei bitte, uns immer zu informieren, für welchen Staat die Beglaubigung gemacht werden muss.





